Aufgaben

Im Rahmen des Gründungsstipendium NRW übernehmen die teilnehmenden Netzwerke zwei wesentliche Funktionen: Zum einen unterstützen sie die Gründerinnen und Gründer mit Rat und Tat, indem sie ihnen einen Coach zur Seite stellen – kostenfrei. Zum anderen organisieren und begleiten die Netzwerke den Auswahlprozess der sich bewerbenden Stipendiatinnen und Stipendiaten, indem sie eine qualifizierte Jury aus mindestens drei Personen, unter denen mindestens eine Frau ist, benennen.

Am Anfang jeder Förderung steht der Coaching-/Betreuungsfahrplan, dessen Meilensteine individuell und im engen Austausch zwischen dem Gründenden und dem von dem Gründungsnetzwerk vermittelten Coach festgelegt werden.

Das Gründungsnetzwerk unterstützt zudem bei der Kapitalakquise und bewertet die Projektfortschritte zusammen mit dem Coach. Hierfür sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten während des Förderzeitraums von maximal zwölf Monaten mindestens dreimal den Stand ihres Businessplans reflektieren und ihr Businessmodell mit dem Coach besprechen. So kann die Geschäftsidee reifen und wahrscheinlicher zum Erfolg geführt werden. Kritische Entwicklungen und ausbleibende Projektfortschritte wiederum werden durch die Zusammenarbeit zwischen Gründenden, Gründungsnetzwerk, Coach und Jury schneller erkannt und korrigiert.

Zwei Männer in Hemden vor Glas-Notizwand
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Akkreditierung

Voraussetzung für eine Akkreditierung als Gründungsnetzwerk ist der Nachweis von Erfahrung in der erfolgreichen Beratung von Gründerinnen und Gründern. Hierfür sind im Antrag zur Akkreditierung die Anzahl der durchgeführten Beratungen im letzten Jahr sowie drei erfolgreiche Gründungsbegleitungen darzulegen. Darüber hinaus ist eine Darstellung der angebotenen Beratungsleistungen und der für die Gründerinnen und Gründer bereitgestellten Ressourcen und Infrastrukturen erforderlich.

 

Gründungsnetzwerke in NRW

Screenshot Einstieg Storymap
©Screenshot Storymap

Unsere Gründungsnetzwerke

Wer ein Gründungsstipendium NRW erhalten will, muss erfolgreich vor der Jury eines Gründungsnetzwerks pitchen. Und davon gibt es zahlreiche: Über ganz NRW verteilt unterstützen die Netzwerke als Anlaufstellen Gründerinnen und Gründer. In den Netzwerken arbeiten unter anderem Kammern, Wirtschaftsförderungen, Universitäten, Hochschulen und regionale Gründungszentren zusammen. Hier stellen sich unsere Gründungsnetzwerke vor:

weiterlesen und Gründungsnetzwerke kennenlernen

Fragen und Antworten für Gründungsnetzwerke

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Akkreditierung und Arbeit der Gründungsnetzwerke.

Gründungsnetzwerke und deren Aufgaben

Das Gründungsnetzwerk bietet in einer oder mehreren Beratungsstellen einen Anlaufpunkt für den Erstkontakt und eine Erstberatung zur Antragstellung für das Gründungsstipendium NRW an. Hierüber werden auch weitere Kontakte zu gründungserfahrenen Beraterinnen und Beratern bzw. Coaches (Gründungsberater/innen für das Projekt) aus der Region und Finanziers vermittelt. Das Gründungsnetzwerk beruft die Jury.

Die/der Coach steht für die persönliche Beratung der Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Verfügung. Ziel der Beratung ist es, das Geschäftskonzept auf Plausibilität und Machbarkeit zu überprüfen und über die Gründungs- und Genehmigungsformalitäten, die für das Gründungsvorhaben relevant sind, zu beraten.

Diese Tätigkeiten sollen umfassen:

  • eine vertiefte und endgültige Analyse der Realisierungsfähigkeit des Vorhabens,
  • eine Unterstützung bei der Erarbeitung des Unternehmenskonzeptes,
  • eine Analyse des weitergehenden Beratungsbedarfs zur vertiefenden Intensivberatung zu Spezialfragen (Vertragsrecht, Steuern etc.) und die Festlegung einer detaillierten Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Vorhabens und
  • eine Informationsvermittlung und einen Verweis auf weitere Beratungen entsprechend dem Maßnahmenplan im Gründungsnetzwerk oder durch selbstständige Beraterinnen bzw. Berater 

Nach der Gründung muss die/der Coach, ggf. in Zusammenarbeit mit einer Beraterin/einem Berater aus dem Netzwerk, die Gründerinnen und Gründer bis zur letzten Auszahlung des Stipendiums betreuen. Für diesen Zeitraum soll ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, dessen Umsetzung von der/dem Coach begleitet wird. Die/der Coach übernimmt die Steuerung und Koordinierung des gesamten Beratungsprozesses wie die Kontaktaufnahme mit und Einbindung von anderen Beratungsinstitutionen, die Abstimmung zum arbeitsteiligen Vorgehen, die Moderation von Abstimmungs- und Planungsgesprächen und die Einbeziehung selbstständiger Beraterinnen und Berater in den Beratungsprozess. Nach Ablauf des Stipendiums soll die/der Coach oder eine Beraterin/ein Berater des Netzwerks die Gründerinnen und Gründer auf die verfügbaren Angebote einer anschließenden Begleitberatung hinweisen.

Die Aufgaben der/des Coachs nach der Richtlinie können Personen mit Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen oder mit eigener Gründungserfahrung übernehmen.

Als Coaches können demnach beispielsweise Personen tätig werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Berufes Erfahrungen in der Gründungsberatung mitbringen. Dies liegt beispielsweise vor, wenn die/der Coach über ein erfolgreich abgeschlossenes aufgabenspezifisches Studium oder über einschlägige Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich und Beratungserfahrung zu betriebswirtschaftlichen Themen verfügt. Ebenso verfügen Unternehmerinnen und Unternehmer mit eigenem Gründungshintergrund über Erfahrungen zu Existenzgründungen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich und stellen ihr Wissen und ihre Erfahrung Gründungsinteressierten zur Verfügung und unterstützen diese.

Zudem sollten Kenntnisse über die Angebote und Ansprechpersonen bei den regionalen Partnerinnen und Partnern sowie sonstige für Gründerinnen und Gründer relevante Angebote und Institutionen vorliegen. Die/der Coach kann den Stipendiatinnen und Stipendiaten auch die hierfür erforderlichen Informationen über das Netzwerk zur Verfügung stellen. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben mit anderen Fachleuten aus der Gründungsberatung zusammenarbeiten.

Ein vorübergehender Ausfall der/des Coachs, der zu keiner Gefährdung der Einhaltung des Betreuungsfahrplanes führt, ist unschädlich. Bei einem längeren Ausfall, der dazu führt, dass der Betreuungsfahrplan nicht mehr eingehalten werden kann oder die Wahrscheinlichkeit für die Umsetzung der Geschäftsidee innerhalb der Laufzeit des Stipendiums gefährdet ist, stellt das betreuende Netzwerk eine/einen Ersatzcoach.

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten muss nach Bedarf eine weiterführende Fachberatung aus dem Gründungsnetzwerk vermittelt werden. Entscheidend ist, welcher Beratungsbedarf besteht, der nicht unmittelbar durch die/den Coach abgedeckt werden kann. Bei erkannten Defiziten oder Schwachstellen im Geschäftsplan sollen weitere Unterstützungsmöglichkeiten beispielsweise durch Technologieexperten (Technologiezentren, Hochschulen, Forschungseinrichtungen) und/oder externe Berater (freiberufliche Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare) sowie weitere Experten aufgezeigt werden.

Kann die zusätzliche Fachberatung nicht kostenfrei angeboten werden, ist eine Förderung durch das Beratungsprogramm Wirtschaft zu prüfen.

Der Betreuungsfahrplan muss nicht dem Antrag beigefügt werden und wird nicht Grundlage des Zuwendungsbescheides. Er wird zwischen der/dem Coach und der Stipendiatin/dem Stipendiaten ausgehandelt. Gründungen sind nur bedingt planbar. Um Anpassungen und Änderungen des Coaching-/Betreuungsfahrplans während der Gründung unbürokratisch und flexibel zu ermöglichen, sieht die Richtlinie lediglich eine Vereinbarung zwischen Coach und Stipendiatinnen/Stipendiaten vor. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind allerdings verpflichtet, die im Coaching-/Betreuungsfahrplan vereinbarten Termine mit der/dem Coach einzuhalten. Nach der Vereinbarung des Coaching-/Betreuungsfahrplans sollen mindestens zwei weitere verbindliche Termine mit der/dem Coach vereinbart werden. Die/der Coach kann bei mangelndem Projektfortschritt, Konflikten im Team oder wenn ein Termin mit der/dem Coach unentschuldigt versäumt wurde, eine Präsentation vor der Jury verlangen, die dann über die Weiterführung des Stipendiums befindet.

Der Coaching-/Betreuungsfahrplan beinhaltet einen groben Zeitplan für die Projektlaufzeit des Gründungsstipendium NRW mit Angaben zu Beratungsmaßnahmen zur Businessmodell- und Businessplanerstellung, der Geschäftsmodellentwicklung sowie zur Weiterbildung zu betriebswirtschaftlichen und gründungsrelevanten Themen anhand der individuellen Erfordernisse im Gründungsteam.

Die Unterstützung bei der Kapitalakquise soll den Gründerinnen und Gründern Hilfestellung bei der Finanzplanung geben. Eine umfassende Beratung sollte eine Information zur Erstellung einer Finanzplanung, zu Förderprogrammen, zur Finanzierung durch Kreditinstitute, zu den jeweiligen Antragsverfahren, aber u. U. auch zu Risikokapitalgebern umfassen. Eine Begleitung der Gründerinnen und Gründer zu den Kreditinstituten ist keine Voraussetzung für die Akkreditierung zur Richtlinie.

Für die Akkreditierung muss das Netzwerk belegen, dass die gründungsspezifische Beratung zu seinen Aktivitäten gehört. Zudem muss es über einen Pool an Expertinnen und Experten verfügen, die über eine besondere Fachexpertise verfügen. Hierbei kann es sich auch um externe Beraterinnen oder Berater handeln, die im Einzelfall hinzugezogen werden. Eine Spezialberatung, die über eine allgemeine Erstberatung hinausgeht, muss nicht kostenfrei angeboten werden (siehe auch Frage zur Fachberatung).

Wird der Coaching- oder Betreuungsfahrplan von den Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht eingehalten und wird für die zeitliche Verzögerung weder ein sachlicher Grund vorgetragen noch ist ein solcher erkennbar, so liegt ein Anhaltspunkt für einen mangelnden Projektfortschritt vor. Insbesondere, wenn die Stipendiatinnen und Stipendiaten ohne sachlich erkennbaren Grund Meilensteine nicht erfüllen oder die verbindlichen Termine mit der/dem Coach nicht einhalten, kann von einem mangelnden Projektfortschritt ausgegangen werden.

Akkreditierung von Gründungsnetzwerken

Alle Gründungsnetzwerke müssen einen Antrag auf Akkreditierung beim Projektträger Jülich einreichen.

Postadresse:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Eike Welder
Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich

Die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der in den Nummern 4, 6.8 und 7 der Richtlinie beschriebenen Aufgaben (siehe auch FAQ – Aufgaben Gründungsnetzwerke) ist obligatorisch.

Für eine erfolgreiche Akkreditierung müssen mindestens drei erfolgreiche Gründungsvorhaben begleitet worden sein. Im Weiteren ist darzustellen, wie viele Beratungen von Gründerinnen und Gründern im letzten Jahr durchgeführt worden sind. Mindestens drei Jurymitglieder müssen bereits im Akkreditierungsantrag benannt werden.

Um eine paritätische Besetzung der Jury gewährleisten zu können und auf etwaige Personenausfälle reagieren zu können, ist es ratsam, einen größeren Personenstamm für die Jury zu melden (empfehlenswert sind 4-8 Personen), aus dem die einzelnen Jurysitzungen zusammengestellt werden. An einer Jurysitzung müssen mindestens drei Jurymitglieder des gemeldeten Personenstamms teilnehmen. Alle Jurymitglieder müssen von PtJ bestätigt werden. Hierfür wird grundsätzlich ein kurzer Lebenslauf zu den Jurymitgliedern benötigt, aus der die Erfahrung der Jurymitglieder in der Unterstützung von Gründerinnen und Gründern hervorgeht.

Ab dem 01. Januar 2024 muss die Jury mit Personen verschiedenen Geschlechts besetzt werden. Die Besetzung aller Jurysitzungen eines Kalenderjahres soll ein gleiches Verhältnis zwischen Frauen und Männern ergeben. Die Netzwerke können zur Erreichung des paritätischen Geschlechterverhältnisses Jurymitglieder anderer Netzwerke in ihre Jurysitzungen berufen. Jurymitglieder anderer Netzwerke können an der Jurysitzung auch digital teilnehmen.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Aufgaben und die Akkreditierung eines Netzwerks finden sich in den FAQ für Netzwerke.

Kontakt für Netzwerke

Eike Welder
Dr. Holger Giani
Julian Finklenburg

ptj-gruenden@fz-juelich.de

+ s. Kontaktdaten im internen Bereich

Downloads

für Gründerinnen und Gründer

Ideenpapier

für bereits geförderte Stipendiatinnen und Stipendiaten (Datum Zuwendungsbescheid ab 01.10.2023)

Erklärung der/des Coaches

 

für bereits geförderte Stipendiatinnen und Stipendiaten (Datum Zuwendungsbescheid bis 30.09.2023)

Anlage 1 - Erklärung/Rechtsmittelverzicht

Anlage 2 - Mittelanforderung

Anlage 3 - Verwendungsnachweis und Sachbericht

 

weitere Dokumente

Richtlinie neu (gültig ab 01.10.2023; Änderungen hervorgehoben)

Richtlinie (gültig bis 30.09.2023)