Erfolgreich gepitcht und eine Förderempfehlung zum Gründungsstipendium NRW erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann geht es jetzt mit den Details weiter: Hier gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung fürs Gründungsstipendium NRW für alle, die bereits gepitcht haben.
Noch nicht gepitcht? Eine Übersicht über die ersten Schritte zum Gründungsstipendium NRW und Antworten auf alle grundlegenden Fragen wie ‚Wer wird gefördert?‘ und ‚Wo kann ich mich bewerben?‘ sind hier zu finden.
Spickzettel: Ablauf des Gründerstipendium NRW

Quelle:
Nach der Jurysitzung: Antragstellung und Zuwendungsbescheid
Nachdem die Gründerinnen und Gründer ihr Ideenpapier bei einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke eingereicht haben und ihre Idee vor der Jury des Gründungsnetzwerks gepitcht haben, teilt die Jury zeitnah ihre Entscheidung über die Förderempfehlung mit.
Daraufhin sollten die empfohlenen Gründerinnen und Gründer innerhalb von vier Wochen nach der Jurysitzung über ein Online-Tool einen Antrag auf Förderung beim Projektträger Jülich stellen. Den Link bekommen die Gründerinnen und Gründer vom Gründungsnetzwerk zusammen mit der Förderempfehlung.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Für den Antrag muss das Ideenpapier und ein aktuelles, begründetes Votum der Jury hochgeladen werden. Außerdem benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Gründerin oder der Gründer in NRW wohnt (Personalausweis oder Reisepass), sowie die unterschriebene „Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers“. Diese wird direkt im Online-Tool bereitgestellt. Je nach individuellem Fall kann es sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Es gibt eine Eingangsbestätigung per Mail und sollten Unterlagen oder Nachweise fehlen, melden wir uns.
Wie lange dauert es, bis es mit der Förderung losgeht?
Nachdem alle Unterlagen bei uns vorliegen und der Antrag vollständig eingereicht ist, prüfen wir den Antrag. Das kann bis zu drei Monate dauern. Nach Abschluss der Prüfung bekommt jede Gründerin/jeder Gründer einen Zuwendungsbescheid. Was das ist, erklären wir hier in einem Tutorial. Spoiler: Den Zuwendungsbescheid unbedingt gut aufheben und nicht ins Altpapier werfen!
Tutorial: Der Zuwendungsbescheid
Mittelanforderung
Sobald der Zuwendungsbescheid ordentlich abgeheftet ist, sollten Gründerinnen und Gründer sich mit dem Thema Mittelanforderung auseinandersetzen: Mit „Mittel“ bezeichnet man die Fördergelder des Gründungsstipendium NRW. Und damit wir die auszahlen können, müssen sie bei uns angefordert werden. Das geht mit dem Formular Mittelanforderung, das unterschrieben bei uns eingereicht wird – als Scan oder Foto per Mail, im Original per Post oder auch per Fax. Dieses Prozedere muss alle zwei Monate wiederholt werden. Gründerinnen und Gründer stellen also für jeweils zwei Monate im Voraus eine Mittelanforderung.
Die erste Mittelanforderung kann frühestens an dem Tag eingereicht werden, an dem das Stipendium offiziell beginnt, also dem ersten Tag des sogenannten Durchführungszeitraums. Von wann bis wann der Durchführungszeitraum geht, steht im Zuwendungsbescheid.
Alle weiteren Mittelanforderungen sollten idealerweise jeweils zwei bis drei Wochen vor dem Anforderungszeitraum bei uns eingehen. Das heißt: Wer beispielsweise Mittel für den Zeitraum von 01.03. bis 30.04. anfordert, sollte dafür sorgen, dass die Mittelanforderung am besten schon zwischen 07. und 14.02. bei uns im Projektträger Jülich ankommt. So können wir uns darum kümmern, dass das Geld rechtzeitig überwiesen wird.
Alles weitere rund um die Mittelanforderung erläutert euch Eike in unserem zweiten Tutorial:
Tutorial: Die Mittelanforderung
Verwendungsnachweis
Am Ende des Gründungsstipendium NRW stehen Sachbericht und Verwendungsnachweis: Damit bestätigen Gründerinnen und Gründer, dass sie die erhaltenen Gelder ordnungsgemäß verwendet haben, sich mindestens dreimal mit ihrem Coach ausgetauscht haben und berichten, wie sich das Start-up während des Stipendiums entwickelt hat. Der Coach des Teams bestätigt die Angaben im Sachbericht mit seiner Unterschrift.
Wenn wir geprüft haben, ob alle Angaben in Sachbericht und Verwendungsnachweis plausibel sind, bleibt uns nur noch eins: Den Gründerinnen und Gründern weiter viel Erfolg mit dem Unternehmen zu wünschen!